Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung
Auswirkungen auf den Datenschutz in sozialen Einrichtungen
Ihr Nutzen
Am 25.05.2016 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von 2 Jahren ist diese auch auf soziale Unternehmen anzuwenden. Infolge von Öffnungsklauseln sind Änderungen in der nationalen Gesetzgebung zu erwarten. Die EU-DSGVO und das BDSG (neu) sind seit dem 25. Mai 2018 anwendbar.
Im Seminar werden die Grundsätze der EU-Verordnung dargestellt und – je nach Stand der nationalen Gesetzgebung – die praktische Umsetzung diskutiert.
Seminarinhalt
- Anwendungsbereich und Ziele der EU-DSGVO, Öffnungsklauseln für die nationalen Gesetzgeber, Stand der Umsetzung durch das neue Bundesdatenschutzgesetz
- Einzelne Regelungstatbestände der EU-DSGVO im Vergleich zur bisherigen Rechtslage nach dem BDSG
- Grundsatz des Umgangs mit personenbezogenen Daten, sensitive Daten, Anforderungen an die Einwilligung des Betroffenen
- Regelungen des Umgangs zum Beschäftigtendatenschutz im Unternehmen, Neues zur Videoüberwachung, Datenschutz-Folgenabschätzung
- Verpflichtung zur Führung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeit nach Art. 30 DSGVO (Verfahrensverzeichnis), Ausnahmen von der Verpflichtung
- Datenschutzbeauftragte*r, Bestellpflicht, Rechte und Pflichten des DSB, Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde, Sanktionen
- Organisatorisch-technische Anforderungen der DSGVO an die Datensicherheit, konkrete Maßnahmen und Schutzziele der Datensicherheit
- Neuregelungen zu Sanktionen und Bußgeldern
- Umsetzung der Regelungen durch das neue Bundesdatenschutzgesetz
Termin
18.10.2018
9:00 - 16:00
Seminar-Nr.
A-003-18Z2P
Referenten
Dr. Thomas Auerbach Dipl.-Jurist; Freiberuflicher Dozent
Ort
PBW GmbH, Wiener Straße 2, 39112 Magdeburg
Gebühr
99,00 € (für Absolvent*innen und Schüler*innen der Fachschulen Drübeck/Aschersleben 25% Rabatt) (inkl. Seminarunterlagen)
Bemerkungen
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