Bundesteilhabegesetz (BTHG) umsetzen
Workshop
Ihr Nutzen
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird die Eingliederungshilfe aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt. Die Erarbeitung des BTHG erfolgte nach dem Grundsatz „Nichts über uns - ohne uns“. Zukünftig werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt und denen der neu konzipierten Pflegeversicherung getrennt. Pflegeleistungen bekommen Vorrang vor Teilhabeleistungen. Dieser komplette Systemwechsel erfordert es, eingespielte Denk- und Handlungsgewohnheiten zu verlassen.
Pflege schafft die Voraussetzung zur Teilhabe und ist in die pädagogische Gesamtkonzeption zu integrieren. Dazu gehört die systematische Erfassung möglicher Risiken und Pflegebedarfe, sowie die Abgrenzung von Leistungen die nicht erbracht werden.
Seminarinhalt
Im Rahmen des Workshops „Bundesteilhabegesetz umsetzen“ befassen sich Teilnehmende mit den Fragen:
- Wie können die Impulse aus den Gesetzesänderungen kreativ und konstruktiv zur Weiterentwicklung der konzeptionellen Ausrichtung und des Leistungsspektrums genutzt werden?
- Wie wird das pflegerische Qualitätsmanagement in die pädagogische Gesamtkonzeption integriert?
- Wie können die Alleinstellungsmerkmale unserer derzeitigen und zukünftigen Fachleistungen herausarbeitet und „BTHG-kompatibel“ angeboten werden?
- In welchem Zeitraum können die Anforderungen aus dem BTHG strategisch konzipiert und schrittweise umgesetzt werden?
Annelen Schulze Höing Organisations- und Pflegefachberaterin, Bachelor of Nursing, Pflegewissenschaft (B.Sc.), Organisationsmanagement (M.A.)